

Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T
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ÖZZ Ausgabe 4/2024
Geschäftsführer
Lukas Poiss
VERAG Versicherungsmakler GmbH
1190 Wien, Eroicagasse 9
www.verag.atselbstständigen Zahnärztin abzudecken. Dafür ist im Bereich
der BUfT standardweise ein zeitlicher Selbstbehalt von meist
einigen Tagen bis wenigenWochen zu tragen und die Leistungs-
dauer beträgt dafür, je nachAnbieter, maximal 12 bis 24Monate.
Eine BUfT schafft dabei massive Abhilfe, da die Fixkosten sowie
der kalkulierte persönliche Gewinn versichert werden können.
Diese Absicherung überbrückt somit die kurz- bis mittelfristige
Deckungsbeitragslücke des Betriebes aufgrund der Arbeitsun-
fähigkeit. Reicht es also, eine BUfT zu haben?
Die Berufsunfähigkeit
(BU) als Gegenstück
ImUnterschied dazu sind in der BUDefinitionenwie „Krankheit“,
„Körperverletzung“ oder „Kräfteverfall“ relevant, sowie die vo-
raussichtliche Dauer und das Ausmaß der Beeinträchtigung. Es
wird bei einer BU häufig kein zeitlicher Selbstbehalt vereinbart,
auchwenn es möglich ist. Und grundsätzlich endet die Leistung
je nach Vereinbarung spätestensmit dem67. Lebensjahr. Eine BU
kann alsomehrwie eine Art Ausfallversicherung bis zur Pension
gesehen werden. Konkret soll vor allem der langfristige oder
ständige Arbeitsausfall finanziell abgesichert werden. Der große
Unterschied liegt in der Art der Kostendeckung.
Dennwährend die BUeinenTeil des normalerweise ausgezahlten
Gehalts bzw. des einbehaltenen Gewinns deckt, kümmert sich
eine BUfT umden betrieblichen entgangenen Deckungsbeitrag.
Ist nun eine von beiden
Versicherungen besser?
Durch die zeitliche Begrenzung (bis max. 24 Monate) ist man ver-
sucht zu sagen, dass die BUfT weniger wichtig als die langfristige
BU-Absicherung sei. Allerdings bleibt zu bedenken, dass im Falle
einer Arbeitsunfähigkeit für die Ordinationsbetreiber:innen nach
der eigenen Gesundheit vorrangig das finanzielle Überleben der
Ordination am Spiel steht. Natürlich abhängig von den betriebli-
chen Fixkosten, die bei einer durchschnittlichen Praxis mit einigen
Mitarbeiter:innen durchaus kleine bismittlere fünfstellige Summen
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V E R S I C H E R U N G
BUF T VERSUS BU
pro Monat betragen können. Etwaige (bereits einmal versteuerte)
Sparreservenwären vermutlich bereits nach kurzerZeit verbraucht.
Doch auch die Versicherungsformder BUfT alleinwird vermutlich
nicht ausreichen, wenn ein schweres Krankheits- oder Unfallereig-
nis die Ordinationsbetreiber:in derart beeinträchtigt, dass an ein
Weiterarbeiten längerfristig nicht zu denken ist und die finanziel-
len Reserven begrenzt sind. In schwerwiegenden Fällenwird sogar
der Praxis-Betrieb einzustellen und aufzulassen sein. Es fallen ab
diesem Zeitpunkt zwar keine betrieblichen Fixkosten mehr an,
jedoch fehlt auch die ursprünglich kalkulierte persönliche Gewinn-
entnahme. Die privaten Kosten laufen aber größtenteils weiter.
Ein Tipp für Sie zum Schluss
Eine kluge Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung
und Betriebsunterbrechungsversicherung kann Ihr berufliches
Fortkommen und Ihr Privatleben effektiv schützen. Es ist je-
doch essenziell, dass beide Versicherungsformen präzise auf Ihre
persönlichen Bedürfnisse und spezifischen Lebensumstände
zugeschnitten sind.
Lassen Sie sich daher imbesten Fall schon vorab ausführlich be-
raten und überlegen Sie sich, mit welchen finanziellen Fixkosten
Sie beruflich wie privat nach einem Arbeits-Ausfall zu rechnen
haben. So können Sie den Umfang des Versicherungsschutzes
schon vor Vertragsabschluss optimal einschätzen und an Ihre
Situation anpassen – sei es hinsichtlich des Deckungsumfangs,
der Laufzeiten oder der Höhe der Versicherungssummen.