

Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T
ÖZZ Ausgabe 4/2024
2
Bis zur Klärung der Gesamtsituation
mit der ÖGK gilt der derzeitige Kassen-
vertrag mit den enthaltenen Tarifen,
Leistungen und Materialien ohne das ab
1. Jänner 2025 verbotene Amalgam.
Das zweite große Thema des heurigen
Jahres war, einen neuen Kollektivver-
tragsabschluss zu erreichen, der eine
Prämienzahlung für das Jahr 2024 er-
möglicht, aber keine rückwirkende Ge-
haltserhöhung beinhaltet.
Dieses Ziel haben wir erreicht. Sie wur-
den bereits mit Ende November mittels
eigenem Sondernewsletter über die
wichtigen Eckpunkte sowie Berechnun-
gen zur Berücksichtigung der nicht mehr
rückgängig zumachendenBiennalsprün-
ge aus dem letzten Kollektivvertrag in-
formiert. Den gesamten Kollektivvertrag
finden Sie auf der Homepage der ÖZÄK
sowie im Sonderdruck der ÖZZ, den Sie
wie immermit den neuenHonorartarifen
Ende Jänner 2025 erhalten werden.
Abschließend möchte ich allen Referen-
ten:innen und Mitarbeiter:innen für ihr
Engagement, ihre Unterstützung und
ihren unermüdlichen Einsatz im vergan-
genen Jahr und allen Kolleginnen und
Kollegen für ihre gute Arbeit und den
Zusammenhalt danken.
In dieser besinnlichen Zeit wünsche ich
Ihnen frohe Weihnachten und einen gu-
tenRutsch ins neue Jahr. Möge es ein Jahr
voller Erfolg, Gesundheit und Zufrieden-
heit für Sie und Ihre Praxis sein.
Mit kollegialen Grüßen und den besten
Wünschen für 2025
Dr. Birgit Vetter-Scheidl
Präsidentin der Österreichischen
Zahnärztekammer
© AdobeStock