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Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

ÖZZ Ausgabe 4/2024

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Bis zur Klärung der Gesamtsituation

mit der ÖGK gilt der derzeitige Kassen-

vertrag mit den enthaltenen Tarifen,

Leistungen und Materialien ohne das ab

1. Jänner 2025 verbotene Amalgam.

Das zweite große Thema des heurigen

Jahres war, einen neuen Kollektivver-

tragsabschluss zu erreichen, der eine

Prämienzahlung für das Jahr 2024 er-

möglicht, aber keine rückwirkende Ge-

haltserhöhung beinhaltet.

Dieses Ziel haben wir erreicht. Sie wur-

den bereits mit Ende November mittels

eigenem Sondernewsletter über die

wichtigen Eckpunkte sowie Berechnun-

gen zur Berücksichtigung der nicht mehr

rückgängig zumachendenBiennalsprün-

ge aus dem letzten Kollektivvertrag in-

formiert. Den gesamten Kollektivvertrag

finden Sie auf der Homepage der ÖZÄK

sowie im Sonderdruck der ÖZZ, den Sie

wie immermit den neuenHonorartarifen

Ende Jänner 2025 erhalten werden.

Abschließend möchte ich allen Referen-

ten:innen und Mitarbeiter:innen für ihr

Engagement, ihre Unterstützung und

ihren unermüdlichen Einsatz im vergan-

genen Jahr und allen Kolleginnen und

Kollegen für ihre gute Arbeit und den

Zusammenhalt danken.

In dieser besinnlichen Zeit wünsche ich

Ihnen frohe Weihnachten und einen gu-

tenRutsch ins neue Jahr. Möge es ein Jahr

voller Erfolg, Gesundheit und Zufrieden-

heit für Sie und Ihre Praxis sein.

Mit kollegialen Grüßen und den besten

Wünschen für 2025

Dr. Birgit Vetter-Scheidl

Präsidentin der Österreichischen

Zahnärztekammer

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