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Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

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ÖZZ Ausgabe 4/2024

A K T U E L L E S

WECHSEL IM KAMMERAMT

„Manches im Leben scheint es einfach immer schon gegeben

zu haben, und man kann sich kaum vorstellen, dass es einmal

anders sein wird. Vielen von uns ist es wohl so ergangen, als sie

von HR Dr. Jörg Krainhöfners Eintritt in den Ruhestand erfahren

haben.“ Das meint OMR DDr. Hannes Gruber. Gruber zählt zu

den langjährigen beruflichenWeggefährten des nun ehemaligen

Kammeramtsdirektors (KAD) der Österreichischen Zahnärzte-

kammer (ÖZÄK). So auch OMR Dr. Erwin Senoner, der die Nach-

richt von dessen Pensionierung ebenfalls fast nicht glaubenmag.

Mit: „Was? Jörg geht in Pension?“ reagiert er darauf undwünscht

sich wie wohl viele, die Krainhöfner durch dessen Berufsleben

begleiteten, eines: Weitermit ihm in Kontakt bleiben zu können,

und sich auch erlauben zu dürfen, ihn um Rat zu fragen, so, wie

dies in den vergangenen Jahrzehnten möglich war.

„Maßgeblich an ÖZÄK-

Einrichtung beteiligt“

41 Jahre lang stand der 65-Jährige in Diensten der zahnärztlichen

Berufsfamilie. Selbst einerDentisten-Familie entstammend, war

er ab 1983 als Jurist für die Österreichische Dentistenkammer tä-

tig, die er ab 1994 elf Jahre lang als Kammeramtsdirektor leitete.

In diesen Jahren war der nunmehrige Träger des Ehrenzeichens

derÖZÄK und der Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft in

Gold maßgeblich an den Vorarbeiten zur Einrichtung der ÖZÄK

beteiligt. 2006 wurde die zahnärztliche Standesvertretung er-

öffnet. Mit Krainhöfner als KAD und „dank seiner juristischen

Expertise und seiner Tendenz, Entscheidungen sorgfältig vor-

zubereiten“, so OMR Dr. Gerhart Bachmann, habe die Kammer

auch von Anfang an funktioniert, und das bestens.

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Fachkompetenz“

Andere jener Weggefährten, die sich auf Anfrage der Österrei-

chischen Zahnärzte-Zeitung (ÖZZ) zumRuhestand Krainhöfners

äußerten, lernten ihn nicht nur als ÖZÄK-KAD, sondern etwa

auch als Mitglied der österreichischen Delegation im „Council of

European Dentists“ (CED) oder der „Fédération Dentaire Inter-

nationale” (FDI) kennen. Sie nahmen ihn als „Spitzenjuristen“

wahr, der „mit unübertrefflicher Fachkompetenz zahnärztliche

Standespolitik betrieb“. „The best lawyer in the EU, especial-

ly in the dental field“, nennt ihn Dr. Piret Väli. Ob gegenüber

heimischen Verhandlungspartnern oder auf internationalem

Parkett: Da wie dort habe er die Interessen und Standpunkte

der zahnheilkundlich Tätigen zu deren Vorteil vertreten. Dies,

wie Dkfm. Dr. Gerhard Gadermaier schreibt, „unter Fortsetzung

der guten Zusammenarbeit zwischen der Belegschaft der Zahn-

ärzte und der Belegschaft der Dentisten“. Immerwieder habe er

zudem „Attacken“ der Politik auf den Berufsstand abgewehrt,

erklärt MR DDr. Claudius Ratschew und ergänzt: „Krainhöfner

hat auch dafür gesorgt, dass die österreichische Zahnärzteschaft

die Pandemie unbeschadet überstand.“

Zahlen & Fakten

1983 tritt HR Dr. Jörg Krainhöfner als Jurist in die Österreichische

Dentistenkammer ein, um diese ab 1994 als Kammeramtsdirek-

tor zu leiten. Als solcher vertritt er beim Beitritt Österreichs zur

Europäischen Union 1995 die wesentlichen Positionen des zah-

närztlichen/dentistischen Berufs. Darüber hinaus arbeitet er an

der Schaffung des Zahnärzte- und Zahnärztekammergesetzes

mit. Zudem ist er führend an der Umsetzung zahlreicher anderer

Gesetzesvorhaben und wichtiger Projekte beteiligt. Massiv bringt

er sich auch im Sinn der zahnärztlichen Patient:innen bei den Ver-

handlungen zur „Gratiszahnspange“ ein. Maßgeblich arbeitet er

an der Gründung der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZÄK)

mit, die 2006 als Standesvertretung aller zahnheilkundlich Tätigen

in Österreich mit ihm als Kammeramtsdirektor eingerichtet wird.

Aus der unvollständigen Liste weiterer Funktionen, die er ausübt(e)

ragen heraus: Ständiges Mitglied der österreichischen Delegation

im „Council of European Dentists“ (CED), der „Fédération Dentaire

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am Bundesverwaltungsgericht, Mitglied der Bundesschiedskom-

mission, Mitglied des sozial- und arbeitsrechtlichen Senats am

Obersten Gerichtshof (OGH).

Für seine Verdienste um den zahnärztlichen Berufsstand erhält

er 2015 den Berufstitel „Hofrat“. 2024 wird sein jahrelanges En-

gagement für alle Belange der zahnärztlichen Berufsfamilie auf

nationalem und internationalem Parkett mit dem Ehrenzeichen

der ÖZÄK und der Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft in

Gold gewürdigt.

Worte von Weggefährten

zum neuen Lebensabschnitt

© Bernhard Noll